Seit dem 19. Mai dieses Jahres waren Veranstaltungen in Wien wieder unter strikten Auflagen möglich. Im Juni folgten erste Lockerungen. Und nach der anhaltend positiven Entwicklung in der Pandemiebekämpfung, werden ab dem 1. Juli nun nahezu alle Einschränkungen fallen.
„Wir freuen uns in Wien, dass wir Messe- und Eventplanern wieder Rahmenbedingungen bieten können, die fast ohne Auflagen auskommen.“
Christian Woronka, Leiter des Vienna Convention Bureau
Mit dem Inkrafttreten der Lockerungen erfolgt ein großer Schritt Richtung Normalität. So gibt es keine Begrenzungen mehr in Bezug auf Teilnehmerzahl und Kapazität der Location. Der Mindestabstand fällt ebenfalls. Folglich können Veranstaltungen mit beliebig vielen Teilnehmern abgehalten werden. Des Weiteren besteht künftig keine Verpflichtung für zugewiesene Sitzplätze ab 51 Personen mehr.
Eine Anzeigepflicht besteht ab 100 Personen, eine Genehmigung ist ab 500 Personen verpflichtend einzuholen. Speisen und Getränken dürfen im Rahmen von Veranstaltungen wieder konsumiert werden. Eine Registrierung aller Teilnehmer ist bis auf weiteres notwendig.
Bei Kongressen, Fach- und Publikumsmessen, sowie bei Veranstaltungen und Meetings ab 100 Personen müssen Teilnehmer weiterhin einen „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ nach der sogenannten „3-G-Regel“ erbringen, sprich sie müssen geimpft, getestet oder genesen sein. Unter diesen Bedingungen entfällt auch die Maskenpflicht.
• Geimpft: Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach Verabreichung der ersten Dosis für 90 Tage als Nachweis, mit der Zweitimpfung verlängert sich der Gültigkeitszeitraum um sechs Monate (insgesamt 270 Tage ab Erstimpfung). Bei der Impfung mit einem Vakzin, das nur eine Impfung vorsieht, gilt diese ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage (ab dem Zeitpunkt der Impfung). Bei genesenen Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung ab diesem Zeitpunkt 270 Tage lang als Nachweis.
• Getestet: PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probeentnahme, Antigen-Tests, die etwa in Teststraßen oder Apotheken gemacht wurden, haben eine Gültigkeit von 48 Stunden.
• Genesen: Nach Ablauf einer Infektion sind genesene Personen 180 Tage von der Testpflicht befreit, wenn sie einen Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion vorweisen können. Der Nachweis über neutralisierende Antikörper gilt 90 Tage ab Testzeitpunkt.
Die neuen Richtlinien zu Veranstaltungen in Wien können
hier eingesehen. Nationale und internationale Veranstalter von Kongressen und Firmenveranstaltungen, die bis 31. Dezember 2023 ein Meeting in Wien durchführen, können seit Mai Anträge für eine Förderung durch den
Vienna Meeting Fund 2021-2023 einreichen. Häufig gestellte Fragen und Wissenswertes rund um die Meeting Destination Vienna finden sich
hier.
„Nach dem enormen Druck, dem die globale Meeting-Industrie pandemiebedingt ausgesetzt war, freuen wir uns hier in Wien umso mehr, dass wir Messe- und Eventplanern wieder Rahmenbedingungen bieten können, die fast ohne Auflagen auskommen“, so Christian Woronka, Leiter des
Vienna Convention Bureau.