Bund und Länder haben am 17. Juni 2020 vereinbart, dass Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober 2020 grundsätzlich untersagt bleiben. Gemeint seien damit z. B. Volks-, Straßen- und Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen. Für Messen gelte diese Vereinbarung nicht, wie der AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft betont. Das hätten Bund und Länder in ihrer Vereinbarung vom 6. Mai 2020 festgelegt. Außerdem wurde darin geregelt, dass ab sofort die Bundesländer in eigener Verantwortung über die Zulassung von Messen entscheiden und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen können. In vielen Fällen sei das bereits geschehen. Messen würden daher in Deutschland nach bisherigen Planungen der Veranstalter ab September wieder stattfinden.
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