Reisezeit ist ab sofort Arbeitszeit. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden. Allerdings gilt diese Regelung nur für Reisen ins Ausland. Konkret bedeutet dies, dass die Zeit, die ein Arbeitnehmer reisend verbringt, vergütet werden muss. Zeiten, die über acht Stunden am Tag hinausgehen, sind als Überstunden zu behandeln. Bernd Fritzges, Vorstandsvorsitzender des VDVO – Verband der Veranstaltungsorganisatoren, sieht weitreichende
Folgen für die Veranstaltungsbranche: „Man wird sich erneut die Frage stellen, ob die weitreichenden Konsequenzen dieser Entscheidung nicht nur eine ökonomische Herausforderung der Unternehmen darstellen wird, die ihre Mitarbeiter auf Veranstaltungen entsenden.“ Im schlimmsten Fall könnten Eventteilnahmen im Ausland zurückgefahren werden, befürchtet er. Wie werden Sie im Unternehmen mit diesem Beschluss umgehen?
Christian Funk
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