Der Deutsche Expertenrat Besuchersicherheit (DEB) fordert die Politik auf, klare und verständliche Maßnahmen angesichts der Verbreitung des Coronavirus zu treffen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn empfiehlt ausdrücklich, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bis auf Weiteres abzusagen. Die zuständigen örtlichen Gesundheitsbehörden sprechen ebenfalls nur Empfehlungen aus, anstatt Verbote gemäß §28 des Infektionsschutzgesetzes zu erteilen. In der Folge sind Verantwortlichen verunsichert, wie sie mit ihren Veranstaltungen umzugehen haben. Der Deutsche Expertenrat Besuchersicherheit sieht klare Anweisungen der Träger hoheitlicher Aufgaben als notwendig an. Diese schaffen gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für alle Betroffenen und klare Verhältnisse hinsichtlich des Schadensausfalls. Wenn die Politik Menschenansammlungen unterbinden möchte, müsse sie auch dafür zahlen bzw. die versicherungstechnische Grundlage schaffen.
Eine weitere Forderung des DEB bezieht sich auf den von der Politik geschaffenen Fokus auf „Veranstaltungen“. Im Bauordnungsrecht wird zwischen Versammlungsstätten und Bauten für religiöse oder bildende Zwecke differenziert. Betreffend der Verbreitung einer virusbedingten Atemwegserkrankung ist die Gefährdungsanalyse jedoch nicht nur auf Veranstaltungen in diesem Sinne, respektive Veranstaltungen wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art, zu legen. Auch andere Zusammenkünfte von Menschen sind auf die Ausbreitungs- bzw. Infektionsgefahr und Notwendigkeit zu hinterfragen etwa religiöse Zusammenkünfte, in Shoppingzentren oder Einkaufsstraßen.Hierbei sollte nicht die „1.000-Personen-Grenze“ das Maß aller Dinge sein, sondern jeweils die den Kriterien des Robert-Koch-Instituts folgende Gefährdungsanalyse.
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