Die Verschärfungen bei den Corona-Regeln wirken sich insbesondere wieder bei Hotels und Restaurants negativ aus. Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga Bundesverband), an der in der Zeit vom 29. November bis 1. Dezember 9.700 gastgewerbliche Betriebe aus ganz Deutschland teilgenommen haben, sind die Umsätze im November im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 um 34 Prozent eingebrochen.
„Unternehmer wie Mitarbeiter benötigen Planungssicherheit“
Guido Zöllick, Präsident des Dehoga
„Unternehmer wie Mitarbeiter benötigen Planungssicherheit“, sagt Guido Zöllick, Präsident des Dehoga mit Blick auf das Bund-Länder-Treffen am heutigen Donnerstag. Die Instrumente für sicheres Öffnen stünden zur Verfügung. Zudem müsse von der Bund-Länder-Runde Klarheit darüber erzielt werden, dass die durch die Corona-Maßnahmen entstandenen Schäden ausgeglichen werden. Von größter Bedeutung ist die Verlängerung der erhöhten Leistungszusagen beim Kurzarbeitergeld sowie die Fortgeltung der hundertprozentigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Diese Regelungen dürften nicht zum 31. Dezember auslaufen.
Bevor neue Verschärfungen diskutiert werden, sollten die vorhandenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung voll ausgeschöpft werden, betont Zöllick und verweist auf die 2G-Regelung, die fast 60 Prozent (58,2 Prozent) der Betriebe keine Probleme bereitet. Anders sieht es aus bei 2G Plus. Der Zutritt für Geimpfte oder Genesene, die zusätzlich negativ getestet sind, ist nur für jeden dritten Unternehmer (34,8 Prozent) machbar. 54,6 Prozent der Betriebe lehnen die 2G-Plus-Regel ab.
Einen allgemeinen Lockdown mit der bundesweiten Schließung aller gastgewerblichen Betriebe bewerten insgesamt 46,2 Prozent mit „schlecht“. Bundesweit würde jeder dritte Unternehmer (33,9 Prozent) einen Lockdown befürworten. 5,9 Prozent der Betriebe befinden sich bereits im Lockdown, unter anderem in Bayern und Sachsen, wo aufgrund der geltenden Corona-Verordnungen gastgewerbliche Betriebe geschlossen sind.
Mehr denn je müssen alle Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im Rechtssinne sein, so Zöllick. Auch das Bundesverfassungsgericht hätte für massive Grundrechtseingriffe hohe Hürden gesetzt. „Die festgestellte Verfassungsmäßigkeit der Bundesnotbremse im Frühjahr vor dem Hintergrund der damaligen Gefahrenlage ist kein Freibrief für erneute flächendeckende Einschnitte für alle“, sagt Zöllick. Bei der Pandemiebekämpfung komme es darauf an, dass die Lösungen der unterschiedlichen Infektionslage in den Ländern Rechnung tragen. Zudem müsse die Impfquote berücksichtigt werden. Angesichts der Corona-Lage sprechen sich fast 70 Prozent (69,8 Prozent) der gastgewerblichen Unternehmer für eine Impfpflicht aus.