Das Forum Veranstaltungswirtschaft (BDKV, EVVC, ISDV, Livekomm und VPLT) legt mit dem „Manifest Restart“ ein Konzept vor, auf dessen Grundlage die einheitliche und verlässliche Planung und Durchführung von Veranstaltungen in Deutschland wieder ermöglicht werden soll. Ziel ist es, Veranstaltungen zu einem sicheren Raum für alle Teilnehmer zu machen.
Den Versuch der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen, mit ihren kürzlich publizierten Entwürfen von Stufenplänen der Wirtschaft eine Perspektive für die Wiederöffnung aufzuzeigen, erachten die Verbände als nicht ausreichend für eine verlässliche Grundlage zur Planung und Durchführung von Veranstaltungen. Daher ist der Kern des Restart-Manifests eine Genehmigungsmatrix.
In dieser Matrix sind grundlegende Pakete von Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen und progressive, inzidenzbasierte Risikostufen definiert, die einem nach wie vor dynamischen Infektionsgeschehen Rechnung tragen. Auf Basis der Genehmigungsmatrix könnten Veranstalter und Behörden ermitteln, in welcher Risikostufe, unter welchen allgemeinen und besonderen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen und mit welchen Kapazitäten Veranstaltungen jeweils zulässig sind. Der Genehmigungsmatrix vorangestellt ist ein Formulierungsvorschlag für Verordnungen, in der die matrix-bestimmenden Elemente als Bedingungswerk für die Zulässigkeitsprüfung enthalten sind.
Nachfolgende Rahmenbedingungen als Bestandteil des Konzepts seien aus Sicht des Forums Veranstaltungswirtschaft wesentlich für eine Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebs: - Ausrichtung zulässiger Teilnehmerzahlen an der Kapazität von Spielstätten: Mittlere und große Spielstätten werden unangemessen benachteiligt, wenn die Steuerung der zulässigen Besucherzahl von Veranstaltungen ausschließlich über feste Obergrenzen erfolgt. Stattdessen muss die Ermittlung der maximal zulässigen Besucherzahl auf Basis einer Teilmenge der Regelkapazität einer Spielstätte zulässig sein.
- Ausrichtung zulässiger Teilnehmerzahlen und notwendiger Maßnahmen an den baulichen Voraussetzungen von Spielstätten: Studien, u.a. Aerosol-Studie Dortmund, belegen, dass Nutzungen von 50% der Regel-Kapazität z.B. allein bereits dann möglich sind, wenn die Kapazität der Lüftungsanlage ausreichend ist, bei zusätzlicher Umsetzung einfacher AHA-Regeln können sogar 100% der Plätze belegt werden.
- Ausrichtung zulässiger Teilnehmerzahlen und notwendiger Maßnahmen an den Besonderheiten von Veranstaltungsformaten: Unterschiedliche Veranstaltungsformate bringen unterschiedliche Infektionsrisiken mit sich.
- Zulassung von Testverfahren und Nachweisen zur Schaffung sicherer Räume: PCR-und Antigen-Tests müssen als Instrument zur Schaffung von „sicheren Räumen“ auf Veranstaltungen zugelassen werden. Probenahmen für diese Tests und ihre Auswertung muss durch medizinisch geschultes, nicht-medizinisches Personal zugelassen werden. Positive Testergebnisse müssen über geeignete Datensysteme direkt mit den Gesundheitsämtern ausgetauscht werden können und dürfen, um die Anordnung von Nachtestungen und Quarantänemaßnahmen zu ermöglichen sowie die Kontaktnachverfolgung zu beschleunigen. Auf diese Weise kann die Veranstaltungswirtschaft die notwendige Ausweitung der Teststrategie der Bundesregierung unterstützen.
- Entscheidung über die Maßnahmen liegt bei den Veranstaltern: Auf Grundlage der Genehmigungsmatrix sollen Veranstalter selbst entscheiden können, ob sie eine Veranstaltung z.B. ohne Testungen und mit einem einfachen Maßnahmenpaket mit reduzierter Kapazität, oder mit Testungen und mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket bei voller Kapazität durchführen wollen.
- Bundesweit einheitliche Umsetzung: Die vorgenannten Rahmenbedingungen sind in der Genehmigungsmatrix und in den Formulierungsvorschlägen für Verordnungen bereits berücksichtigt. Sie müssen bundesweit möglichst einheitlich zur Umsetzung kommen, damit ein wirtschaftlicher Veranstaltungsbetrieb einen Neustart erfahren kann.
Das Manifest des Forums Veranstaltungswirtschaft geht des weiteren auf eine Förderung von Veranstaltungen anstelle einer Förderung von Stillstand ein. Auch wenn die bisherigen Anstrengungen der Bundesregierung und einiger Landesregierungen zur Unterstützung der notleidenden Veranstaltungswirtschaft anerkennenswert seien, seien diese allerdings zum Großteil auf die Förderung des kulturellen Stillstands ausgerichtet. Hier sei dringend ein Paradigmenwechsel erforderlich. Die Unterzeichner erhoffen sich einen wirtschaftlichen Ausgleich reduzierter Kapazitäten, z.B. durch Erstattung des Werts von einem zusätzlichen Ticket pro verkauftem Ticket oder anteilig im Verhältnis zur reduzierten Kapazität; die Förderung der Kosten der SARS-CoV-2-Tests sowie des durch die Testungen entstehenden Personal- und Logistik-Aufwands; unddie Erstattung der Verlegungs- und Ausfallkosten von Veranstaltungen durch Bund und Länder.
Zusätzlich sei es erforderlich, dass inländische und ausländische Künstler, Ensembles, Orchester, Bands und ihr Begleitpersonal sowie Geschäftsreisende bei Durchführung konsequenter Teststrategien eine grundsätzliche Reisefreiheit und Quarantänebefreiung und die Anerkennung der Reisegründe „Kulturarbeit“ bzw. “Geschäftsreise” unter Nachweis des betreffenden Engagements bzw. des geschäftlichen Reisegrundes erhalten, wie dies beim Profisport bereits der Fall ist.
Das „Manifest Restart“ und die Genehmigungsmatrix mit Formulierungsvorschlägen zur einheitlichen Umsetzung von Verordnungstexten können hier heruntergeladen werden:
https://forumveranstaltungswirtschaft.org
Forum Veranstaltungswirtschaft
Das Forum Veranstaltungswirtschaft besteht aus den Verbänden BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.), EVVC (Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.), ISDV (Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft), die Livekomm (Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.) und VPLT (Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V). Ziel der Allianz ist es, Netzwerke, Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln, um damit und durch einen gemeinsamen Auftritt bei derpolitischen Lobbyarbeit noch schlagkräftiger zu sein. Der Zusammenschluss versteht sich ausdrücklich nicht als Dachverband.