Letzte Woche hat das Kabinett das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Die Schutzmaßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023. Bundesweit gilt ab 1. Oktober 2022 die Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr. Darüber hinaus können die Bundesländer in zwei Stufen auf die Entwicklung der Pandemie reagieren.
In Stufe 1 können die Länder eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen verhängen, die nicht für Menschen gilt, die getestet oder genesen sind. In Stufe 2 können sie bei Veranstaltungen in Innenräumen die Maskenpflicht und einen Mindestabstand verordnen sowie Personenobergrenzen und Hygienekonzepte fordern.
Das kennen wir schon, schließlich bewegen wir uns auf den dritten Winter mit Corona zu. Allerdings fehlen die Obergrenzen: Ab wann gilt Stufe 1, ab wann Stufe 2? Das kann noch niemand sagen, weil niemand weiß, welchen Verlauf die Pandemie nehmen wird. Sicher ist: Die Planungsunsicherheit bleibt.
Planer von Veranstaltungen sind gut beraten, wenn sie sich mit der Rechtslage befassen, etwa durch die digitale
Eventrecht-Reihe „Rechtliche Stolpersteine in der Veranstaltungsplanung“, und wenn sie flexibel bleiben und einen Plan B haben. Dazu lade ich Sie zu unserem kostenlosen
digital talk: „Plattformen für Businessevents – Tools im TechCheck" ein am 27. September 2022 von 15.00 bis 16.00 Uhr.
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