Meine Woche beginnt mit einer Einladung zu einem Meetup am Donnerstag. Das Treffen ist in Berlin geplant, genauer im Biergarten "Weltwirtschaft" am Haus der Kulturen der Welt. Die Einladung schließt mit einem PS: Da Corona sich aktuell noch immer sehr schnell verbreitet, bitten wir darum, dass ihr euch vor dem Treffen testet.
Das wundert mich, denn es ist Sommer, der Biergarten liegt draußen und die Inzidenz bei
389,3. Kann es sein, dass diese Vorsichtsmaßnahme eine Reaktion die Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes ist? Der
vorgeschlagene Herbst-/Winterplan Corona soll vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten. Unterschieden wird in bundesweit geltende Schutzmaßnahmen und optionale, weitergehende Schutzmaßnahmen der Länder und dabei wiederum in das Aufziehen von Winterreifen oder das Anlegen von Schneeketten.
Stellt ein Landesparlament oder eine Gebietskörperschaft eine Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der kritischen Infrastrukturen fest, kann es sein, dass bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken zu tragen sind, ein Hygienekonzept zu erstellen ist, ein Mindestabstand einzuhalten ist und Personenobergrenzen festzulegen sind.
Christian Eichenberger vom fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft hat darauf mit
einem Statement reagiert. Das Vorstandsmitglied warnt vor länderspezifischen Gastobergrenzen, FFP2-Masken und Abstandsregelungen in Innenräumen. Das erzeuge erneut eine völlige Unberechenbarkeit: „Wenn Veranstalter kurzfristig Kapazitäten reduzieren müssten, weil Landesregierungen – noch dazu ohne klare Pandemiegraddefinitionen – eine Verschärfung feststellen, kann nicht seriös geplant werden“, so Eichenberger. Das führe zu einer maximalen Verunsicherung bei Auftraggebern und Gästen von Veranstaltungen wie Messen, Kongressen, Events und weiteren Formaten. Wie sehen Sie das: Finden Sie den vorgeschlagenen Herbst-/Winterplan Corona angemessen oder nicht?
Schreiben Sie mir.
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