Gedanken zur Woche: Selbstzahler:innen
Gedanken zur Woche

Selbstzahler:innen

© HTW Berlin
Kerstin Wünsch, Chefredakteurin tw tagungswirtschaft
Kerstin Wünsch, Chefredakteurin tw tagungswirtschaft

Seit Anfang Juli müssen wir unseren Corona-Test selbst bezahlen, sofern wir keinen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben, z.B. weil wir Pflegebedürftige betreuen oder im Pflegeheim besuchen. Hintergrund ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung, die Testkapazitäten noch gezielter einsetzen will.

Bei sogenannter Risikoexposition – und darunter fallen etwa Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten – beteiligen sich Menschen, die sich testen lassen wollen, mit drei Euro an den Bürgertests. Die Länder haben die Möglichkeit, die Eigenbeteiligung zu übernehmen.

Nun sind drei Euro für Berufstätige, die sich vor oder nach einem Business Event testen lassen wollen, kein großer Betrag. Und doch liefert diese Verordnung aktuellen Gesprächsstoff: Es gibt Veranstalter:innen, die befürchten, dass die kostenpflichtigen Tests dazu führen, dass sich die Menschen weniger testen lassen, dadurch weniger Ansteckungen erkannt werden and andere Menschen deshalb von ihrer Teilnahme absehen könnten.

Schließlich ist die 7-Tage-Inzidenz vom 1. Juni 2022 mit 230 bis 1. Juli 2022 auf 683 gestiegen. Ich habe im Juni keine Konferenz erlebt, auf der es nicht kurzfristige Absagen von Speaker:innen und Teilnehmer:innen aufgrund von Corona gegeben hat. Wie sehen Sie das? Wenn Sie mögen, schreiben Sie mir.

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