Persönlicher Brief an Bundesjustizministerin ...
Persönlicher Brief an Bundesjustizministerin

Iserlohe fordert Verlängerung der Insolvenzantragsfrist

Foto: Soenne
Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe: Die Falle öffnet sich wieder!
Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe: Die Falle öffnet sich wieder!

Dirk Iserlohe, Aufsichtsratsvorsitzender der Dorint Hotelgruppe bittet in einem persönlichen Brief Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, die Insolvenzantragsfrist auch weiterhin auszusetzen. Grund dafür ist, dass viele Unternehmen seiner Branche, noch immer nichts von der versprochenen Novemberhilfe erhalten haben, geschweige denn von der Dezemberhilfe. Iserlohe weist explizit darauf hin, dass bis heute weder die Novemberhilfe „plus“ für Entschädigungen bis vier Millionen Euro noch die „Novemberhilfe extra“ für Entschädigungen über vier Millionen Euro überhaupt antragsfähig sind. Er fordert von Finanzminister Scholz: „Statt die Kanzlerkandidatur auf dem SPD-Parteitag zu besprechen, wäre es erforderlich Ihre Zusage vom 13. März 2020 einzuhalten. Sie selbst haben doch vollmundig zugesagt, unbegrenzte Mittel für die Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Stattdessen lassen Sie uns immer weiter am Rand des Abgrunds schwimmen!“ Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll am 31. Januar 2021 enden.
„Auch im neuen Jahr muss weitergekämpft werden“
Dirk Iserlohe, Aufsichtsratsvorsitzender der Dorint Hotelgruppe

Der Aufsichtsratsvorsitzender der Dorint Hotelgruppe appelliert im offenen Brief an Justizministerin Lambrecht eindringlich, sofort auf das Kabinett einzuwirken, eine deutliche Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragsfrist zu ermöglichen, bis das Organisationschaos beigelegt ist. Er wendet sich auch noch einmal an den Finanzminister und zitiert aus der Tageszeitung WELT mit den Worten: „Herr Scholz braucht doch nur auf seine Parteikollegin Frau Lambrecht zu hören, die gegenüber der dpa verlautbaren ließ, dass Entschädigungen während des Lockdowns rechtlich geboten sind“.

Iserlohe kritisiert in diesem Zusammenhang schon länger, dass es einen fatalen Zirkelschluss im Bedingungswerk der Förderprogrammanträge gibt. Diese entfalten keinerlei Rechtsanspruch und werden zudem verwehrt, sobald eine Insolvenz eintritt. Die Bundesregierung müsse sich seiner Meinung nach somit dem Vorwurf aussetzen, durch die Verzögerung der Auszahlungen die Schuld an Corona bedingten Insolvenzen zu tragen. Daher sei eine Verlängerung der Insolvenzantragspflicht während der Findungsphase der Ministerien mehr als geboten.

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