Format ist nicht vom Verbot von Großveranstal...
Format ist nicht vom Verbot von Großveranstaltungen betroffen

Locations-Messen 2020 finden wie geplant statt

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Am 27. August haben Bund und Länder beschlossen, Großveranstaltungen noch bis Ende 2020 zu verbieten, sofern Kontaktverfolgung und Hygieneregeln nicht eingehalten würden. Die Locations-Messen sind hiervon jedoch nicht betroffen. Für Baden-Württemberg und damit für die anstehenden ersten MICE-Fachmessen in Ludwigsburg und Mannheim gilt die Corona-Verordnung Messen des Landes als rechtliche Grundlage für eine sichere Durchführung.

„Wir beschäftigen uns schon länger mit dem Hygiene- und Sicherheitskonzept, mit Zugangszeiten, Leitsystemen und einer sensorgesteuerten Besucherführung“, so Veranstalterin Nicole Stegmann, „und unsere Partner-Locations geben alles, um die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen und mit uns gemeinsam einen sicheren Veranstaltungsbesuch zu gewährleisten.“ Gerade auf Fachmessen, Ausstellungen und Kongressen seien Schutz- und Hygienekonzepte sehr gut umsetzbar. Unerlässlich nach der CoronaVO Messen bleibe das Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes, aber der Schutz könne natürlich abgenommen werden, wenn ein gastronomisches Angebot genutzt werde oder man sich auf einem Messestand mit entsprechendem Mindestabstand beraten ließe. „Wir freuen uns auf den Restart und unsere Auftaktmesse am 8. Oktober in Ludwigsburg, die Locations Region Stuttgart“ so die Veranstalterin, „und für diejenigen, die Corona bedingt nicht an einer Messe teilnehmen dürfen oder wollen, bieten wir ab sofort unser hybrides Format an.“ Jede Messe erhält so einen Digital Twin, also ein virtuelles Abbild. Das entsprechende Messe Venue wird 1:1 mit Messeständen, Ausstellern, Bühne und Atmosphäre in 3D nachgebaut und für Online-Teilnehmer erlebbar gemacht.

https://locations-messe.de/startseite
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