Bereits seit elf Monaten befindet sich die Kultur- und Veranstaltungs-industrie quasi durchgängig im harten Lockdown. Der Deutsche Eventverband hat dies zum Anlass genommen, rund 600 Betriebe zu den aktuellen Hilfsprogrammen und zu der wirtschaftlichen Lage zu befragen. Das Ergebnis zeigt, wie stark die Branche unter den monatelangen Restriktionen leidet: Die befragten Unternehmen erzielten einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von 77,25 % im Vergleich zum Jahr 2019 vor der Pandemie. Aktuell entschieden sich 4,4 % der befragten Betriebe aufgrund der aussichtslosen Lage sogar für eine Betriebsaufgabe zum Anfang des Jahres oder spätestens bis Mai. Viele weitere bangen mit jedem Tag um ihre Existenz, versuchen aber weiterhin, sich mit Nebenjobs, dem Verkauf ihres Equipments oder durch private Rücklagen über Wasser zu halten. Diese verhältnismäßig geringe Zahl an Geschäftsaufgaben hängt allerdings mit der Aussetzung der Insolvenzanzeigepflicht zusammen. Die Zahlen der Geschäftsaufgaben wird nach Einschätzung des Deutschen Eventverbandes in den kommenden Monaten voraussichtlich deutlich steigen, wenn die Insolvenzanzeigepflicht wieder in Kraft tritt.
Bei den Fragen zu den wirtschaftlichen Hilfen des Staates wird deutlich, dass die Effizienz und Akzeptanz zunehmend verloren geht: Während am Anfang der Pandemie noch 84,1 % der Befragten die Corona-Soforthilfe beantragt haben und diese mit immerhin 39,19 % als sehr gut oder gut hilfreich bewertet haben, nahmen die Anträge bei der Soforthilfe I und II deutlich ab. So wurde die Überbrückungshilfe I noch von 54,8 % der befragten Unternehmen beantragt, die Überbrückungshilfe II sogar nur noch von 49,3 % der Unternehmen. Die Unzufriedenheit über die Hilfsmaßnahmen nahm hier deutlich zu: 67,11 bzw. 68,21 % der Unternehmen bewerteten die Überbrückungshilfe I und II als „nicht gut“ (Note 4) bis „schlecht“ (Note 5). Bei der November- und Dezemberhilfe lag die Unzufriedenheit entsprechend bei 51,09 bis 56,64 %.
„Wenn selbst Steuerbüros mit den Anträgen und vielen nachträglichen Änderungen teilweise überfordert sind, dann läuft hier etwas ganz Grundsätzliches schief“
Borhen Azzouz, Vorstandsvorsitzender Deutscher Eventverband
Die Gründe hierfür sind vielschichtig: Während sich für einige Unternehmen und insbesondere für die Soloselbständigen die aufwendige Antragstellung aufgrund geringer Fixkosten gar nicht erst lohnte oder sie gar nicht antragsberechtigt waren, scheinen für andere die Hürden und die komplexen Anforderungen einfach zu hoch. Einige Betriebe verfügten über keinen Steuerberater, der für sie die Beantragung übernehmen wollte, einige Steuerberater verweigerten sogar die Antragstellung aus Angst, selbst für mögliche Fehler in Haftung gezogen zu werden. Zudem gab es viele Unsicherheiten und Verwirrungen durch mehrmalige nachträgliche Änderungen des Kleingedruckten, der FAQ.
Borhen Azzouz, Vorstandsvorsitzender Deutscher Eventverband: „Wenn selbst Steuerbüros mit den Anträgen und vielen nachträglichen Änderungen teilweise überfordert sind, dann läuft hier etwas ganz Grundsätzliches schief. Wir fordern seit vielen Monaten ein vereinfachtes, gerechteres Antragsverfahren für die Hilfsprogramme – leider laufen wir hier immer wieder mit unseren Bemühungen gegen eine Wand!“
Ein weiterer Kritikpunkt aus der Umfrage ist die langsame Auszahlung der Gelder. Beispiel Novemberhilfe: Hier haben aktuell 31,9 % der befragten Unternehmen noch gar keine Zahlung erhalten, 54 % haben bisher nur eine Abschlagszahlung erhalten und warten nun dringend auf die Auszahlung des vollen Betrages, um ihre Kosten weiter decken zu können. Bei der Dezemberhilfe sieht es entsprechend noch schlechter aus: Hier haben noch 83,3 % der befragten Unternehmen nichts und lediglich 9,6 % erste Abschlagszahlungen erhalten. Ein Hauptproblem bei den November- und Dezemberhilfen ist für die Kultur- und Veranstaltungsindustrie, dass ein Großteil der Branche nach wie vor gar nicht erst antragsberechtigt ist.
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