Die Organisation von Großereignissen ist im Zusammenwirken von Veranstaltern, Sicherheitsdiensten, Polizei und Notfallrettung deutlich komplexer geworden. Mit den neuen Gegebenheiten und entsprechenden Szenarien befasst sich am 7. Dezember in Berlin das TÜV Rheinland-Fachsymposium „Veranstaltungen in Zeiten erhöhter Terrorgefahr“. Die allgemeine Bedrohungslage hat die gesamte Planung und Durchführung von Veranstaltungen verändert. Aber zu welchen speziellen Schutzmaßnahmen ist ein Veranstalter überhaupt verpflichtet? Das Fachsymposium richtet sich an Stadion- und Hallenbetreiber sowie Veranstalter, aber auch an Fach- und Führungskräfte der Bereiche Veranstaltungstechnik, Sicherheits- und Gebäudemanagement, an die technische Aufsicht sowie die für Arbeits- und Brandschutz Zuständigen. Verantwortliche Leiter im Rettungswesen, bei der Unfallkasse und der Polizei sollen durch die Inhalte der Tagung genauso angesprochen werden wie kommunale Vertreter der Ordnungs-, Bauordnungs-, Kultur- und Sportämter. An Beispielen wie „Rock am Ring“, „Wacken Open Air“ oder dem „Hurricane Festival“ zeigen und erklären Experten der öffentlichen Verwaltung, der Polizei und privater Sicherheitsunternehmen wie sich die terroristische Bedrohung die gesamte Organisation und Durchführung von Veranstaltungen auswirkt.