Aufgrund des Coronavirus werden derzeit zahlreiche Großveranstaltungen in Deutschland wie die ITB in Berlin oder die Prolight & Sound in Frankfurt abgesagt oder verschoben. Veranstalter stellen sich die Frage, ob man Messen und Kongresse gegen Pandemien und damit verbundene Ausfälle überhaupt versichern kann, wer sich bislang versichert hat und welche Konsequenzen sich aus den Absagen und Verschiebungen ergeben. Drohen Haftungsrisiken? Matthias Glesel, Geschäftsführer bei
Compact Team Versicherungsmakler, der sich auf Versicherungen von Veranstaltungen spezialisiert und mit der Marke EventAssec über 200.000 Events mit mehr als 200 Millionen Besuchern versichert hat, gibt Antworten auf die derzeit drängendsten Fragen.
tw: Aufgrund des Coronavirus wurde zum Beispiel die Tourismusmesse ITB in Berlin abgesagt. Wie sind Veranstaltungen gegen Absagen und Ausfälle aufgrund von Pandemien versicherbar? Mathias Glesel: In einer Veranstaltungsausfallversicherung sind Pandemierisiken erstmal ausgeschlossen und können dann bei wenigen Anbietern per Klausel wieder eingeschlossen werden. Derzeit ist das aufgrund der aktuellen Situation nicht mehr möglich, es besteht bei allen mir bekannten Marktteilnehmern Zeichnungsverbot.
Die Versicherungswirtschaft berichtet, Veranstaltungen seien häufig noch nicht gegen Pandemierisiken abgesichert – weil der Schutz teuer sei und Pandemien bisher kaum aufgetreten seien, das Risiko also als gering bewertet wurde. Wie ist die Situation tatsächlich: Bestehen Deckungslücken und droht eine Unterversicherung bei Veranstaltungen? Die Deckungslücken dürften erheblich sein. Ohnehin besteht nur eine unzureichende Absicherung gegen Ausfallrisiken, weil diese recht kostenintensive Versicherungsform häufig einfach nicht ins Budget einkalkuliert wird. Ein fataler Fehler. Angebote innerhalb einer Bindefrist sind noch policierbar, neue Angebote gibt es nicht. Wir hatten allein von Mittwoch bis heute über 1.200 diesbezügliche Anfragen, die wir ablehnen mussten. Dabei auch Staatskanzleien, Bundesministerien, große Messegesellschaften, sogar Versicherer mit ihren eigenen Veranstaltungen und Messen. Es ist einfach zu spät. Vor vier Wochen hätten wir noch Neuanfragen zeichnen können. Das eigentliche Risiko ist eher schwer einschätzbar, ich halte viele Maßnahmen für recht blinden Aktionismus. Wegen der saisonalen Gripperisiken hat noch nie jemand eine Pandemiedeckung erwogen. Würde ich schätzen, dann sind von 100 Veranstaltungen, Messen, Konferenzen und Konzerten keine 15 gegen Ausfall versichert und vielleicht eine auch gegen Pandemierisiken.
Müssen Aussteller durch den Veranstalter entschädigt werden, wenn eine Veranstaltung wegen des Coronavirus sicherheitshalber abgesagt wird? Erstmal sind Verträge einzuhalten, also alle Kosten zu tragen. Eine rein präventive Absage führt weder zu einer Lösung von Verträgen noch zum Eintritt der Ausfalldeckung. Auch ist das Thema nicht per se höhere Gewalt, was von vertraglichen Verpflichtungen rechtlich entbinden würde. Schadensersatz gibt es nur bei verschuldeter Haftung, die sehe ich hier nicht, bzw. nur bei organisatorischen Fehlern. Die kann ich jemandem, der vor einem Jahr eine Messelocation in Honkong gebucht hat, schwerlich vorwerfen, einer kürzlich erfolgten Buchung schon eher.
Es ist anzunehmen, dass die Versicherer mit enorm hohen Kosten bei einer Pandemie kalkulieren müssen - weil die Pandemie viele Events auf einmal betrifft. Wer versichert solche Risiken? Kann es sein, dass dieses Risiko künftig nicht mehr versicherbar ist? Es ist wohl eher ein Rückversichererthema, auch Konsortialzeichnungsgemeinschaften sind bei Erstversicherern da üblich. Wir haben für einen Kongress mit 1 MIO EUR Ausfallsumme üblicherweise ca. 0,8% Grundbeitragssatz, neben Optionen wie Terror, Pietät, etc. dann Pandemieausfall für 0,2%. Also nicht eben übermäßig teuer. Das wird sich wohl deutlich ändern und einpegeln. Wichtig ist, dass die Organisatoren dafür genauso sensibilisiert werden, wie für Terror- und Wetterrisiken. Das erfordert natürlich auch ein adäquates Angebot, das derzeit nicht existent ist.
Veranstalter müssen laut BGH für das Wohlbefinden der Besucher garantieren. Können hier Haftungsrisiken für Veranstalter drohen, wenn sie ein Event nicht absagen – und herauskommt, dass die Veranstaltung zur Ausbreitung des Coronavirus (massiv) beitrug? Schwierig. Eher nicht. Dazu müsste die Prävention absolut gewährleistbar sein, das ist sie nicht. Wo Menschen zusammenkommen, bestehen Infektionsrisiken. Werden jetzt Kaufhäuser, Arztpraxen, Flughäfen, Bahnhöfe und Stadien auch – rein präventiv – geschlossen? Es muss ja immer noch erstmal jemand hingehen. Der Besucher entscheidet, ob ihm das theoretische Risiko die Teilnahme wert ist, das gilt ja für jegliche Gefahren, die er mit dem Besuch mehr oder weniger billigend in Kauf nimmt. Jede Arztpraxis, jede Rettungsstelle ist meines Erachtens nach kritischer für Infektionen jeder Art zu sehen. Grundlegende Hygienemaßnahmen sind zu gewährleisten, der Rest ist menschliches Verhalten. Also eine „Verbreiterhaftung“ lässt sich hier meiner Meinung nach schwer bis gar nicht konstruieren.
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